§ 30 Die soziale Handlung am Beispiel von Max Webers Handlungslehre

Gliederung

I.       Vom Verhalten zur Handlung
II.      Max Webers Begriff der sozialen Handlung
III.     Bestimmungsgründe sozialen Handelns
IV.    Exkurs: Die Bildung von Idealtypen

 

Schriften Max Webers: Wirtschaft und Gesellschaft (1921) 5. Aufl. 1976; Über einige Kategorien der verstehenden Soziologie, in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, 4. Aufl. 1973, 427 ff.; Soziologische Grundbegriffe, ebd. S. 541 ff.

Literatur: Jürgen Habermas, Theorie des kommunikativen Handelns Bd. 1, 1981; Hans Haferkamp, Soziales Handeln, 1995; Walther Müller-Jentsch, Habermas schludrig rezipiert: Einführung und Lehrbuch verbreiten Missverständliches über seine Handlungstheorie, Soziologie 33, 2004, 39-46; Richard Münch, Theorie des Handelns, 1982; Thomas Luckmann, Theorie sozialen Handelns, 1992; Ingo Schulz-Schaeffer, Die drei Logiken der Selektion. Handlungstheorie als Theorie der Situationsdefinition, Zeitschrift für Soziologie 37, 2008, 362-379.

I.         Vom Verhalten zur Handlung

Menschliches Verhalten ist nicht immer schon menschliche Handlung. Manche Positivisten werden hier einen Unterschied leugnen. Sie sehen die belebte wie die unbelebte Natur gleicherweise als streng determiniert. Da sie auch menschliches Verhalten als Teil dieses geschlossenen Systems betrachten, entfällt die Notwendigkeit, zwischen Verhalten (behavior) und Handeln (action) zu unterscheiden. Es genügt der Begriff des Verhaltens, das als bloße Reaktion auf zureichende Anstöße gedeutet wird, und das seinerseits zum Anstoß wird für weitere Reaktionen. Wenn man daher bloßem Verhalten das Handeln als mehr oder weniger sinnhaftes Verhalten gegenüberstellt, so verbindet sich mit dieser Unterscheidung in der Regel eine idealistische Weltauffassung. In der Philosophie mag man idealistischen Auffassungen das Wort reden. Für die Soziologie wird hier jedoch eine Haltung vertreten, die Als-ob-Positivismus genannt werden soll. Gemeint ist damit, dass Soziologie unbeschadet aller Hintergrunddiskussionen dazu verurteilt ist, so zu tun, als wäre die Welt im Sinne des Positivismus geordnet. Bis zur Erschöpfung aller Möglichkeiten muss sie jedenfalls den Versuch unternehmen, die Gesellschaft empirisch-nomologisch zu erklären.

Obwohl die Abhebung eines besonderen Handlungsbegriffs vom behavioristischen Begriff des Verhaltens vielfach mit idealistischen Implikationen verbunden ist, hat sie doch auch von einem positivistischen Standpunkt aus ihren Sinn, weil sie die Möglichkeit eröffnet, eine gegenüber der unbelebten und auch gegenüber der animalischen Natur höhere Komplexitätsebene zu thematisieren, nämlich die Ebene des Bewusstseins und der Reflexivität. Auch der ärgste Positivist kann nicht leugnen, dass es bis heute nicht gelingt, die jeweilige Reizsituation so exakt zu beschreiben, dass menschliches Verhalten im Einzelfall voraussagbar wäre, und er wird konzedieren, dass der Grund unter anderem in der Komplexität der Informations- und Steuerungsprozesse liegen könnte, die gemeinhin als Bewusstsein angesprochen werden.

Menschliches Verhalten wird von mehr oder weniger bewussten Sinnvorstellungen begleitet, von Gefühlen und Vorstellungen über Zwecke und Ziele, Mittel, Normen und Werte. Auch der Behaviorist muss zur Kenntnis nehmen, dass Reize nicht nur Wirkung zeigen, sondern dass diese Wirkung gedanklich vorweggenommen werden kann. Zwar weigern sich echte Behavioristen, diesen psychischen Überbau des Verhaltens selbst zum Gegenstand ihrer Untersuchungen zu machen, und zwar anscheinend deshalb, weil es nicht annähernd gelingen will, eine Punkt-zu-Punkt-Beziehung zwischen dem psychischen Überbau, Verhalten und Situation herzustellen. Sie fürchten, dass sie ihren positivistischen Forschungskodex verletzen müssten. Der Als-ob-Positivist kann da sehr viel unbekümmerter vorgehen. Es ist einfach unrealistisch, die Sinnorientierung menschlichen Verhaltens in die berühmte schwarze Kiste zu stecken. Er beruhigt daher sein positivistisches (Als-ob-) Gewissen mit einer Analogie zur Physik: Lange, bevor man alle Vorgänge auf atomphysikalische Prozesse reduzieren konnte, erwies es sich als sinnvoll, Erscheinungen wie Schwerkraft oder Wärme makrophysikalisch zu beobachten und zu beschreiben. Ähnlich kann man den Versuch machen, Sinnbeziehungen als solche zu beschreiben und gewisse, möglicherweise nur sehr grobe, Verbindungen zwischen Sinn und Verhalten herzustellen. So betrachtet ist es auch aus (quasi-)positivistischer Sicht durchaus zweckmäßig, zwischen bloßem Verhalten und Handeln als sinnorientiertem Verhalten zu unterscheiden und mit der Vorstellung des sozialen Handelns als eines (auch) sinnhaften Geschehens zu operieren. Daher können wir auch heute noch und wieder mit Max Weber (WuG S. 1) sagen:

»Soziologie soll heißen: eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will.«

Auch den nächsten Schritt hat Max Weber (WuG S. 1) vorgezeichnet.

»›Handeln‹ soll dabei ein menschliches Verhalten (einerlei ob äußeres oder innerliches Tun, oder Lassen oder Dulden) heißen, wenn und sofern als der oder die Handelnden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden.«

Das bedeutet nicht, dass nur voll bewusstes und reflektiertes Verhalten in Betracht käme. Im Gegenteil wird das meiste Verhalten nur von einem geringen Bewusstseinsgrad begleitet, wie ja Sozialsysteme überhaupt nur funktionsfähig sind, wenn die Masse der Handlungen unreflektiert abläuft. In diesem Sinne schreibt Max Weber (WuG S.10):

»Das reale Handeln verläuft in der großen Masse seiner Fälle in dumpfer Halbbewußtheit oder Unbewußtheit seines ›gemeinten Sinns‹. Der Handelnde ›fühlt‹ ihn mehr unbestimmt, als dass er ihn wüßte oder ›sich klar machte‹, handelt in der Mehrzahl der Fälle triebhaft oder gewohnheitsmäßig. Nur gelegentlich, und bei massenhaft gleichartigem Handeln oft nur von Einzelnen, wird ein (sei es rationaler, sei es irrationaler) Sinn des Handelns in das Bewußtsein gehoben. Wirklich effektiv, d. h. voll bewußt und klar, sinnhaftes Handeln ist in der Realität stets nur ein Grenzfall.«

Als sinnhaft in dem hier gemeinten Sinne ist deshalb nicht nur der Idealfall einer voll bewussten und reflektierten Handlung, sondern jedes von einem Hintergrund- oder Mitbewusstsein begleitete Verhalten anzusehen. Auch zur näheren Erläuterung dessen, das mit Sinn gemeint ist, lassen wir noch einmal Max Weber (WuG S. 1 f.) sprechen:

» ›Sinn‹ ist hier entweder der tatsächlich in einem historisch gegebenen Fall von einem Handelnden oder durchschnittlich und annähernd in einer gegebenen Masse von Fällen von den Handelnden (oder in einem begrifflich konstruierten reinen Typus, von dem oder den als Typus gedachten Handelnden) subjektiv gemeinte Sinn. Nicht etwa irgendein objektiv ›richtiger‹ oder ein metaphysisch ergründeter ›wahrer‹ Sinn. Darin liegt der Unterschied der empirischen Wissenschaften vom Handeln: der Soziologie und der Geschichte gegenüber allen dogmatischen: Jurisprudenz, Logik, Ethik, Aesthetik, welche an ihren Objekten den ›richtigen‹, ›gültigen‹ Sinn erforschen wollen.«

II.     Max Webers Begriff der sozialen Handlung

Wenn wir von der Handlung (Interaktion) als einem Grundelement des Sozialen ausgehen, können wir die Gesellschaft begreifen als eine Vielzahl von Menschen, die bei ihren Handlungen in irgendeiner Weise aufeinander Rücksicht nehmen. Damit ist nicht Rücksicht im moralischen Sinne gemeint, sondern nur der Umstand, dass Menschen bei ihren Handlungen die Existenz und die Reaktion anderer Menschen in Rechnung stellen. Von einer Interaktion zwischen zwei oder mehr Handelnden spricht Weber bei einem »seinem Sinngehalt nach aufeinander eingestellten und dadurch orientierten Verhalten mehrerer.«

»Soziales Handeln (einschließlich des Unterlassens und Duldens) kann orientiert werden am vergangenen, gegenwärtigen oder für künftig erwarteten Verhalten anderer (Rache für frühere Angriffe, Abwehr gegenwärtigen Angriffs, Verteidigungsmaßregeln, gegen künftige Angriffe). Die ›anderen‹ können Einzelne und Bekannte, oder unbestimmt viele und ganz unbekannt sein (›Geld‹ z. B. bedeutet ein Tauschgut, welches der Handelnde beim Tausch deshalb annimmt, weil er sein Handeln an der Erwartung orientiert, dass sehr zahlreiche, aber unbekannte und unbestimmt viele andere es ihrerseits künftig in Tausch zu nehmen bereit sein werden). Nicht jede Art von Berührung von Menschen ist sozialen Charakters, sondern nur ein sinnhaft am Verhalten des anderen orientiertes eigenes Verhalten. Ein Zusammenprall zweier Radfahrer z. B. ist ein bloßes Ereignis wie ein Naturgeschehen. Wohl aber waren ihr Versuch, dem anderen auszuweichen und die auf den Zusammenprall folgende Schimpferei, Prügelei oder friedliche Erörterung ›sozialen Handelns‹.« (WuG S. 11)

Die soziale Interaktion ist etwas, was man beobachten und messen kann. Man kann beobachten, wie häufig und wie lange bestimmte Menschen in Richtung aufeinander handeln, von wem die Initiative ausgeht, welche Regelmäßigkeiten sich dabei zeigen usw. Ja, eigentlich ist die (soziale) Handlung das einzige, was sich, ungeachtet vieler methodischer Probleme, direkt beobachten läßt.

III.   Bestimmungsgründe sozialen Handelns

Max Weber definierte die Soziologie als »eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will«. Für die Deutung des soziales Handeln begleitenden, möglicherweise auch leitenden Sinns schlug er eine Einteilung in vier Handlungstypen vor. Danach können die Bestimmungsgründe sozialen Handelns sein:

»1. Zweckrational: durch Erwartungen des Verhaltens von Gegenständen der Außenwelt und von anderen Menschen und unter Benutzung dieser Erwartungen als ›Bedingungen‹ oder als ›Mittel‹ für rational, als Erfolg, erstrebte und abgewogene eigene Zwecke,

2.  Wertrational: durch bewußten Glauben an den—ethischen, ästhetischen, religiösen oder wie immer sonst zu deutenden – unbedingten Eigenwert eines bestimmten sich Verhaltens rein als solchen, unabhängig vom Erfolg,

3.  Affektuell, insbesondere emotional: durch aktuelle Affekte und Gefühlslagen,

4. Traditional: durch eingelebte Gewohnheit.« (WuG S. 12)

Zu 1.: Zweckrational ist eine Handlung, wenn der Handelnde ein Ziel vor Augen hat und die entsprechenden Mittel zur Erreichung dieses Zieles einsetzt.

»Zweckrational handelt,« so sagte Weber, »wer sein Handeln nach Zweck, Mitteln und Nebenfolgen orientiert und dabei sowohl die Mittel gegen die Zwecke, wie die Zwecke gegen die Nebenfolgen, wie endlich auch die verschiedenen möglichen Zwecke gegeneinander rational abwägt: also jedenfalls weder affektuell (und insbesondere nicht emotional), noch traditional handelt.« (WuG S. 13)

Man kann zweckrationales Handeln aufgliedern in die Zielauswahl und die Mittelauswahl. Hinsichtlich der Zielauswahl ist charakteristisch, dass hier aus der Sicht des Akteurs ein Wahlakt, eine Entscheidung zwischen verschiedenen Zwecken, vorliegt, auch wenn von außen gesehen das Handlungsziel nicht individuell frei gewählt, sondern von verbreiteten Bedürfnissen und Wertvorstellungen beeinflußt wird. Die Mittelauswahl dagegen ist nicht durch Werte, sondern durch den Kausalzusammenhang vorgegeben. Weber kommt es darauf an, welchen Sinn der Handelnde seinem Handeln beilegt. Wenn er in Folge mangelhafter Kenntnisse ungeeignete Mittel zur Erlangung des gewünschten Zwecks wählt, so handelt er im Sinne Webers dennoch rational.[1] Ein Verhalten, das darauf abzielt, bei gegebenem Zweck möglichst objektiv geeignete Mittel zum Einsatz zu bringen, wird auch instrumentelles Verhalten genannt. Zweckrationales Handeln in diesem Sinne findet man vor allem in der Wirtschaft, in Wissenschaft und Technik.

Als Gegenbegriff zum instrumentellen Handeln ist häufig der des expressiven Handelns nützlich (§ 85 VII unten). Sehr häufig wird ein Verhalten geschätzt, weil es Selbstzweck ist, indem es durch sich selbst Befriedigung verschafft. Das gilt etwa für Essen und Trinken, sexuelle Betätigung, aber auch für viele Freizeitbeschäftigungen und dergleichen mehr. Expressives Handeln lässt sich in Webers Vierteilung schwer unterbringen.

Zu 2.: Die wertrationale Handlungsweise orientiert sich nach Geboten oder nach bestimmten Forderungen ethischer, ästhetischer, religiöser oder sonst werthafter Art, die der Handelnde an sich gestellt glaubt:

»Rein wertrational handelt,« sagt Weber, »wer ohne Rücksicht auf die vorauszusehenden Folgen handelt im Dienst seiner Überzeugung von dem, was Pflicht, Würde, Schönheit, religiöse Weisung, Pietät, oder die Wichtigkeit einer ›Sache‹ gleich viel welcher Art ihm zu gebieten scheinen … vom Standpunkt der Zweckrationalität aus aber ist Wertrationalität immer, und zwar je mehr sie den Wert, an dem das Handeln orientiert wird, zum absoluten Wert steigert, desto mehr: irrational, weil sie ja um so weniger auf die Folgen des Handelns reflektiert, je unbedingter allein dessen Eigenwert (reine Gesinnung, Schönheit, absolute Güte, absolute Pflichtmäßigkeit) für sie in Betracht kommt.« (WuG S.·12)

Die Unterscheidung von Zweckrationalität und Wertrationalität ist nicht ganz scharf, denn Werte und Zwecke sind gleichermaßen Zielvorstellungen des Handelns. Allerdings bezeichnet ein Zweck einen konkreten Zustand in der Außenwelt, während Werte abstraktere Gesichtspunkte für die Ordnung von Zwecken darstellen. Bei der Zweckrationalität liegt der Akzent auf der Mittelwahl. Der Zweck ist dem Handelnden nicht weiter problematisch. Bei der Wertrationalität liegt der Akzent dagegen auf der glaubensvollen Hingabe oder bei der kämpferischen Rechtfertigung der Zielvorstellung. Die Frage nach den daraus abzuleitenden Zwecken oder gar nach Mitteln ist sekundär.

Wertrationales Handeln ist dadurch gekennzeichnet, dass der Akteur sich bewußt den Entscheidungen bestimmter Autoritäten beugt, der Entscheidung Gottes, des Rechts oder der Gesetze, aber auch dem eigenen Gewissen. Entscheidungsprobleme stellen sich etwa in einer Frage wie der, ob man Gott mehr gehorchen solle als den Menschen. In wertrationalem Verhalten kommen besonders solche sozialen Normen zum Tragen, die im Verlaufe des Sozialisationsprozesses nachhaltig internalisiert worden sind. Moderne Soziologen vermeiden allerdings oft den Ausdruck wertrational und sprechen stattdessen von symbolischer Bedeutung (vgl. §·23, 2). Beispiele wertrationalen Verhaltens lassen sich besonders im Familienrecht auffinden, etwa in älteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die kategorisch außerehelichen Geschlechtsverkehr selbst unter Verlobten als Unzucht mißbilligten.[2] Das Bundesverfassungsgericht[3] hat in seinem Urteil zur Freigabe der Abtreibung den Gegensatz von zweckrationalem und wertrationalem Handeln vor Augen, wenn es formuliert:

»Das Gesetz ist nicht nur Instrument zur Steuerung gesellschaftlicher Prozesse nach soziologischen Erkenntnissen und Prognosen, es ist auch bleibender Ausdruck sozialethischer und – ihr folgend – rechtlicher Bewertung einer Handlung: es soll sagen, was für den Einzelnen Recht und Unrecht ist.«

Wertrational sind die absoluten Straftheorien, zweckrational dagegen die relativen, die General- und Spezialprävention als Strafzweck proklamieren. Der Streit um die Todesstrafe ist überwiegend wertrational geführt worden.

Neue Formen wertrationalen Verhaltens, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben, finden sich im Feminismus, im Pazifismus oder bei den Grünen. Kennzeichen dieser Bewegungen, das ihnen zugleich ihre Schwungkraft zu geben scheint, ist die rigorose Ausrichtung auf spezifische Werte: Gleichberechtigung der Frau, Frieden und Verneinung der Atomkraft, Schutz der natürlichen Umwelt usw., denen alles Handeln untergeordnet wird.

Die Bedeutung dieser Handlungstypen für die Rechtssoziologie ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass Weber selbst das moderne Recht der westlichen Industriegesellschaften als ein System aus rationalen Handlungen erklärte. Rational handeln danach in erster Linie die Juristen als Verwalter des Rechts. Das Recht erwartet aber auch vom Publikum weithin rationales Verhalten. Rechtssoziologie ist daher mit der Frage befaßt, ob und wieweit innerhalb des Rechtssystems tatsächlich wert- oder zweckrational gehandelt wird. Das ist keineswegs durchgehend der Fall. Juristisches Handeln stellt sich als eine eigentümliche Mischung aus wert- und zweckrationalem Verhalten dar. Hans Albert hat darauf hingewiesen, dass das juristische (ebenso wie das theologische) Handeln dadurch gekennzeichnet ist, dass es einem Offenbarungsmodell der Erkenntnis folgt.[4] Das soll heißen, dass es für Juristen darauf ankommt, »die Wahrheit aus den Verlautbarungen von Instanzen zu entnehmen, die mit unbezweifelbarer Autorität für die Lösung der betreffenden Probleme ausgestattet sind“. Sowohl Zwecke als auch Mittel sind dem Juristen normalerweise autoritativ vorgegeben und stehen nicht zur Dispositon. Dies ist selbst dort zu beobachten, wo Gestaltungsspielräume in Gesetzen oder fehlende Vorschriften, etwa in der Leistungsverwaltung, Raum für eigene Entscheidungen geben. Die Wahl der Zwecke kann auch in diesem Bereich nur im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zielsetzungen erfolgen, und ebenso ist die Wahl der Mittel, z. B. durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip, normativ limitiert. Auf der anderen Seite beansprucht juristisches Handeln in einem erheblichen Umfang, zweckrationales Verhalten zu sein. In der juristischen Methodenlehre wird solches Verhalten mit den Stichworten teleologische Auslegung und Folgenanalyse angesprochen (vergl. § 19). Aber auch die formalen Elemente des Rechts und bis zu einem gewissen Grade das Geltenlassen von Vorentscheidungen des Gesetzgebers, höherer Gerichte und anderer Instanzen kann durchaus als Mittel zum Zweck etwa von Entscheidungsfähigkeit und Rechtssicherheit verstanden werden. Schließlich enthält das Recht auch manche traditionalen Elemente wie z. B. den Eid. Das sind aber zunächst nur grobe Hinweise auf das theoretische Selbstverständnis der Rechtswissenschaft, das zwischen Wert- und Zweckrationalität hin- und herschwankt. Eine weitere Frage wäre die nach handlungswirksamen Einstellungen der Juristen. Sie wird vor allem in der Richtersoziologie gestellt (§§ 60 f.).

Zu 3.: Im Unterschied zur konsequenten, planvollen Orientierung des rationalen Handelns ist das affektuelle oder emotionale Sichverhalten das Ergebnis einer spontanen Reaktion des Handelnden:

»Affektuell handelt, wer sein Bedürfnis nach aktueller Rache, aktuellem Genuß, aktueller Hingabe, aktueller kontemplativer Seligkeit oder nach Abreaktion aktueller Affekte … befriedigt.« (WuG S. 12)

Dieses Konzept des affektuellen Handelns ist nicht völlig klar.[5] Webers Wortwahl und seine Erläuterung deuten auf eine bloß momentane Durchbrechung (zweck- oder wert-)rationalen Handelns. Neben solchen Affekten im engeren Sinne gibt es auch langfristig wirksame Gefühle, so dass man auch von emotionalem Verhalten sprechen kann. Affektuelles oder emotionales Verhalten ist oft im Konfliktfall anzutreffen. Daher ist dieser Handlungstyp besonders bei der Analyse von Konfliktverläufen hilfreich (§ 81 unten). Er wird aber auch an anderer Stelle gebraucht, so z. B. in der These, dass neue Rechtsnormen eher wirkungslos bleiben, wenn sie affektuell geprägte Verhaltensweisen beeinflussen wollen, als wenn sie instrumentelles Verhalten regeln (§ 48).

Zu 4.: Emotionales und traditionales Verhalten ähneln sich in der Weise, dass beide sich oft an der Grenze und auch jenseits dessen bewegen, was man ein sinnhaft orientiertes Handeln nennen kann:

»Das traditionale Verhalten ist sehr oft nur ein dumpfes, in der Richtung der einmal eingelebten Einstellung ablaufendes Reagieren auf gewohnte Reize. Die Masse alles eingelebten Alltagshandelns nähert sich diesem Typus, … « (WuG S. 12)

Als Beispiel können die üblichen Grußformeln dienen, die wir täglich gedankenlos verwenden. Traditionales Verhalten ist in erster Linie erlerntes Verhalten. Aber es gibt natürlich auch eine bewusste Pflege der Tradition, etwa in studentischen Korporationen. Wenn bewusste Traditionspflege die Tradition zum Wert hochstilisiert, fällt sie allerdings unter den Typus des wertrationalen Handelns.

Das traditionale Verhalten ist eine Form von Regelrationalität. Professor Cautious geht nie ohne Regenschirm aus dem Haus. Als Cautious in Israel zu Besuch war, nahm er den Schirm sogar mit in die Wüste, ein Fall strikter Regelrationalität, die suboptimal ist. Besser wäre es, die Handlung würde zweckrational geplant. Doch auch das verursacht Mühe und Kosten, wenn ständig neu entschieden werden muss. Zuweilen ist da stures Befolgen von Normen günstiger.

Die Typen des traditionalen, wertrationalen und zweckrationalen Handelns bilden nach Weber eine evolutorische Reihe mit zunehmender Rationalität. Sie äußert sich durch zunehmende Problematisierung von Gewissheiten. Diese Handlungstypen fügen sich damit in die große Hypothese Webers von der zunehmenden Rationalisierung des Rechts und der Gesellschaft. Obwohl das affektuelle Handeln eine ganz andere Dimension aufzeigt, ist es doch eine sinnvolle Ergänzung der drei anderen Typen. Auf allen drei Stufen kann die Rationalität durch affektuelles Handeln durchbrochen werden. Affektuelles Handeln muss immer in Rechnung gestellt werden, auch wenn es nirgends als vorherrschende Handlungsorientierung dauerhaft wirksam ist.

Für die Rechtssoziologie hat Weber selbst in seiner Herrschaftssoziologie eine bedeutende Anwendung seiner Handlungstheorie geliefert. Darüber wird sogleich in § 31 berichtet.

Natürlich gibt Webers Typologie des sozialen Handelns nicht den letzten Stand der soziologischen Theoriediskussion wieder. Dennoch ist sie nach wie vor bedeutsam. Eine andere, gleichfalls schon historische, aber für die Rechtssoziologie immer noch wichtige Handlungstheorie wird in § 34 behandelt. Hier sei nur noch auf die Handlungstheorie von Jürgen Habermas hingewiesen, der Webers Typologie verwirft, weil sie der Zweckrationalität einen so hohen Stellenwert einräumt, vor allem aber, weil er Webers Handlungsbegriff als monologisch einordnet. Dagegen hat Habermas einen »kommunikativen« Handlungsbegriff entworfen, der zwischen strategischem (erfolgsorientiertem) und verständigungsorientertem Handeln unterscheidet.

IV. Exkurs: Die Bildung von Idealtypen

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[1] Dagegen nannte Vilfredo Pareto (Allgemeine Soziologie, 1955, orig. Florenz 1916) die objektiv zweckmäßige Handlung eine logische, die nur subjektiv zweckmäßige Handlung dagegen eine unlogische; dazu näher Kiss, Soziologische Theorien II, 105 ff.

[2] BGHSt – Großer Senat – E 6, 46 ff.

[3] BVerfGE 39, 1 ff., 59.

[4] Erkenntnis und Recht, JbRSoz 2, 1972, 80-96, 82 f.

[5] Ein jüngerer Aufsatz, der nach dem Titel Klärung erhoffen lässt, konzentriert sich auf die Typisierung mimischen Ausdrucksverhaltens und dessen wechselseitige Interpretation. Max Weber wird nicht erwähnt (Christian von Scheve, Die emotionale Struktur sozialer Interaktion: Emotionsexpression und soziale Ordnungsbildung, Zeitschrift für Soziologie 39, 2010, 346–362).

[Stand der Bearbeitung 22. März 2013]